Bestattung

Den letzten Abschied planen

Stirbt ein geliebter Mensch, ist dies ein schmerzlicher Verlust für die Angehörigen. Doch trotz der Trauer müssen viele Dinge organisiert und wichtige Entscheidungen getroffen werden. Um die Hinterbliebenen bei der schwierigen und emotionalen Aufgabe der Bestattung zu entlasten, können Sie einige Vorkehrungen im Voraus treffen. Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber.

Rechtzeitig vorsorgen

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Lebensende. Doch ist nichts geklärt, müssen letztlich die Angehörigen die nötigen Entscheidungen treffen, wenn das Ende eines geliebten Menschen bevorsteht. Um die Familie zu entlasten, sollte man sich deshalb möglichst früh mit dem Thema auseinandersetzen. Je mehr Dinge jemand vorab selbst bestimmt hat, desto leichter fällt den Hinterbliebenen der Abschied. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, um sich mit der Frage „Wie möchte ich bestattet werden?“ auseinanderzusetzen. Welche Form der Bestattung wünschen Sie sich? Kommt eine Kremation für Sie infrage? Auf welchem Friedhof möchten Sie Ihre letzte Ruhe finden? Welchen Umfang soll die Trauerfeier haben? Ist eine kirchliche Bestattungsfeier gewünscht? Wünschen Sie sich eine bestimmte Trauermusik oder speziellen Blumenschmuck? Natürlich müssen Sie nicht alles bis ins kleinste Detail planen. Auch wenn es nur ein einziger Wunsch ist, den Sie für Ihre Bestattung haben, sollten Sie ihn äußern.

Angehörige informieren & Wünsche festhalten

Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche mit der Familie besprechen. Da Ihren engsten Angehörigen die Bestattungspflicht zukommt, sind sie meist dankbar für jedes klärende Wort. Setzen Sie am besten auch eine Bestattungsverfügung auf, in der Sie Ihre Wünsche für die Trauerfeier und die Beisetzung festhalten. Diese erleichtert den Hinterbliebenen die Bestattungsplanung, da sie nicht nicht über die Bestattungsart, den Ort der Beisetzung und den Umfang der Trauerfeier entscheiden müssen. Das Wissen, dem Verstorbenen seine letzten Wünsche erfüllt zu haben, hilft Angehörigen auch bei der Trauerbewältigung ungemein.

Für eine Bestattungsverfügung genügt es, wenn Sie Ihre Wünsche schriftlich notieren und in einem Notfallordner aufbewahren. Entweder Sie informieren eine Vertrauensperson, wo die Dokumente zu finden sind, oder Sie platzieren den Ordner gut sichtbar und eindeutig beschriftet in der Wohnung. Eine Bestattungsverfügung ist zwar nicht rechtsbindend, erfahrungsgemäß halten sich Angehörige aber fast immer daran.

Wer ganz sicher sein will, das alles wunschgemäß abläuft, kann die eigene Bestattung schon zu Lebzeiten bei einem Bestattungsinstitut planen und vorab bezahlen (siehe unten).

Kosten nicht unterschätzen

Die Kosten für eine Bestattung sollten nicht unterschätzt werden. Sie variieren je nach Bestattungsart, Ausführung und Region. Im Durchschnitt belaufen sie sich auf 5.000 bis 10.000 Euro. Bei der Höhe der Beerdigungskosten summieren sich verschiedene Leistungen. Wesentliche Kostenpunkte sind die Friedhofsgebühren sowie die Dienstleistungen von Bestatter, Steinmetz und Friedhofsgärtner. Hinzu kommen weitere Fremdleistungen wie der Blumenschmuck, die Schaltung der Traueranzeige oder das Catering für den Leichenschmaus.

Wenn Sie Ihren Angehörigen die hohe finanzielle Belastung ersparen möchten, können Sie die notwendige Summe zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto ansparen. Durch einen Sperrvermerk steht das angesparte Kapital plus Zinsen im Todesfall ausschließlich für die Bestattungskosten und Grabpflege zur Verfügung. Alternativ können Sie bei einem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen. Wichtig ist, dass das Geld auf einem Treuhandkonto hinterlegt wird, damit es bei einer Insolvenz des Unternehmens abgesichert ist. Von Sterbegeldversicherungen raten Verbraucherschützer dagegen ab. Hier zahlt man in der Regel mehr ein, als die Hinterbliebenen hinterher ausgezahlt bekommen.

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