Bezahlt die Krankenkasse künftig Apps für Pflegebedürftige?

Zukünftig sollen Apps Pflegebedürftige im Alltag unterstützen. Wenn die Apps einer Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte standhalten, werden die anfallenden Kosten nach Diagnostik und Ausstellung eines Rezepts von der Krankenkasse bezahlt. Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sollen Unterstützung bieten, um den eigenen Gesundheitszustand zu festigen. Auch die Kommunikation zwischen Angehörigen und Fachkräften kann erleichtert werden. Wir informieren Sie zu den Neuerungen im Gesundheitswesen.

Ein Upgrade in der Pflege?

Die Digitalisierung kann menschliche Hinwendung in der Pflege nicht ersetzen. Dennoch können Digitale Anwendungen hilfreich sein, wenn Pflegebedürftige weiterführende Unterstützung in der Bewältigung des Alltags benötigen. Daher hat das „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG)“ unter anderem zum Ziel, den Zugang zu sinnvollen und sicheren Anwendungen zu erleichtern.

Das längerfristige übergeordnete Ziel ist eine moderne Vernetzung des Gesundheitswesens. Zu diesem Zweck wurden bereits andere Neuerungen, wie die Elektronische Patientenakte, im Januar diesen Jahres eingeführt. Weiter Folgen soll das E-Rezept. Dieses wird nach der ärztlichen Beratung ausgestellt und kann in herkömmlichen sowie Online-Apotheken eingelöst werden.

Von Sturzprävention bis Gedächtnistraining

Apps, die vor allem die Pflege potentiell unterstützen, sind Anwendungen zur Sturz- und Demenz-Vorbeugung. Darüber hinaus bieten sich digitale Helfer in ernährungsrelevanten Bereichen sowie in der Angst- oder Schmerztherapie an. Jedoch ist die Voraussetzung für die Erstattung der Kosten durch die Pflegekasse die Aufnahme der Anwendungen in das Verzeichnis erstattungsfähiger Angebote durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Hierfür werden derzeit 21 Anwendungen geprüft. Für weitere 75 wurden bereits Gespräche mit den Herstellern geführt. Die ersten Gesundheits-Apps, deren Kosten von der Kasse übernommen wurden, gingen bereits im vorherigen Jahr an den Start. Es handelt sich um die Anwendungen „Tinnitracks“ zur Tinnitus-Bekämpfung sowie „Invirto“ zur Therapie von Angststörungen und Panikattacken.

Unsere Quellen und weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/dvpmg.html

https://www.badisches-tagblatt.de/Nachrichten/Zustimmung-zu-Gesundheits-Apps-auf-Kassenkosten-58276.html

https://www.esanum.de/today/posts/erste-gesundheits-apps-auf-kassenkosten-gehen-an-den-start

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