Manche Pflegebedürftige sind auf eine künstliche Beatmung angewiesen. In ihrem Fall wird mithilfe spezieller Geräte die Sauerstoffzufuhr sichergestellt. Man spricht von „außerklinischer Beatmung“, wenn die Beatmungspflege nicht im Krankenhaus stattfindet. Sie wird oft in Pflegeeinrichtungen oder in der häuslichen Pflege praktiziert. Was dabei zu beachten ist, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
Beatmungsmethoden
Welche Art der Beatmung eingesetzt wird, entscheidet der behandelnde Arzt. Sie wird speziell auf den Patienten angepasst. Das Beatmungsgerät kann die Atmung entweder unterstützen oder ganz übernehmen. Man unterscheidet zwei Beatmungsmethoden:
Bei der nicht-invasiven Beatmung wird die Luft über ein Mundstück oder eine Maske übertragen. Diese Methode ist einfach anzuwenden und kann oft vom Pflegebedürftigen selbst durchgeführt werden.
Für eine invasive Beatmung wird dagegen ein künstlicher Zugang zur Luftröhre geschaffen. Über ein Röhrchen wird das Beatmungsgerät angeschlossen , welches die Lunge mit Sauerstoff versorgt. Für diese Art der Luftzufuhr ist die Unterstützung durch geschultes Pflegepersonal erforderlich.
Organisation der außerklinischen Pflege
Ihr Angehöriger benötigt ein Beatmungsgerät? Dann müssen Sie für die Pflege zu Hause erst einmal die Versorgung sicherstellen.
Bei der Entscheidung darüber, ob professionelle Pflege notwendig ist, sollten Sie verschiedene Faktoren beachten. Ist der Pflegebedürftige in der Lage, das Beatmungsgerät selbstständig zu bedienen? Hat er Angehörige die Ihm bei der Bedienung der Geräte helfen können? Sind die nötigen Pflegehilfsmittel, wie Pflegebett oder Rollstuhl vorhanden? Ist dies nicht der Fall, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Doch nicht jeder Pflegedienst ist auch qualifiziert, die Versorgung für Pflegebedürftige, die auf eine künstliche Beatmung angewiesen sind, zu übernehmen. Wählen Sie daher einen Intensiv-Pflegedienst, der sich auf außerklinische Beatmung spezialisiert hat. Auch die Unterbringung in einem Pflegeheim oder einem betreuten Wohnheim ist ein denkbarer Schritt.
Überwachen der Beatmung
Hat Ihr Angehöriger ein Beatmungsgerät, gilt es einiges zu beachten. Das Beatmungsgerät stellt die Luftzufuhr unter den ärztlich festgelegten Vorgaben sicher. Diese Beatmungsparameter können Schwankungen unterliegen. Schon bei Bewegungen oder stärkeren Atemzügen kann der Grenzwert über- oder unterschritten werden. In diesem Fall gibt das Beatmungsgerät einen Alarm ab. Um Komplikationen zu vermeiden, sollte deshalb immer eine fachkundige Person in der Nähe sein, die das Gerät bedienen kann.
Mit der Zeit können sich die Gesundheit und die Bedürfnisse des beatmeten Pflegebedürftigen verändern. Suchen Sie mit dem Pflegebedürftigen mindestens einmal jährlich einen Spezialisten für außerklinische Beatmung auf.