Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind, können Zuschüsse durch ihre Pflegekasse erhalten. Im Rahmen einer Pflegebegutachtung erhalten sie einen Pflegegrad, der sich nach der Schwere der Beeinträchtigung richtet. Die relevanten Kriterien haben wir Ihnen hier zusammengefasst und erklärt.
Grundsätzlich gilt: Wer für sich oder einen Angehörigen einen Pflegegrad erhalten möchte, muss ihn beantragen. In der Regel folgt daraufhin eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für gesetzlich Versicherte oder MEDICPROOF für privat Versicherte.
Deren Gutachter prüfen nach einem standardisierten Begutachtungssystem den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen ggf. einen Pflegegrad. Die Pflegekasse entscheidet, ob und mit welchen Pflegeleistungen der Pflegegrad genehmigt wird. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass alle Antragsteller gleich behandelt werden.
Die Kriterien für die Pflegebegutachtung
In der Pflegebegutachtung erfassen die Gutachter alle körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in den folgenden Bereichen. Welcher Pflegegrad letztlich zugewiesen wird, hängt vom Grad der Selbstständigkeit ab. Der wird mithilfe eines Punktesystems errechnet: Für jeden Einzelaspekt werden Punkte vergeben: Selbständig (0 Punkte), überwiegend selbstständig (1 Punkte), überwiegend unselbstständig (2 Punkte) oder unselbstständig (3 Punkte). Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad.
Folgende Module werden dabei betrachtet:
1. Mobilität
Es wird erfasst, wie selbstständig sich der Begutachtete fortbewegen und seine Körperhaltung ändern kann. Beispiele sind Positionswechsel im Bett, Treppensteigen oder Umsetzen in den Rollstuhl. Dieses Modul geht zu 10 Prozent in das Gutachten ein.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hier werden die Fragen gestellt: Kann sich der Antragsteller in einem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Ist er in der Lage für sich selbst Entscheidungen zu treffen? Kann er noch Gespräche führen und darin seine Bedürfnisse mitteilen? Dieses Modul geht zu 7,5 Prozent in das Gutachten ein.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Der Gutachter schätzt hier ab, wie oft der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme benötigt. Beispielsweise bei aggressivem Verhalten, Ängsten oder nächtlicher Unruhe. Dieser Aspekt geht zu 7,5 Prozent in das Gutachten ein.
4. Selbstversorgung
In diesem Modul wird festgestellt, wie selbstständig sich der Begutachtete täglich selbst waschen und pflegen kann. An- und Auskleiden, Zubereitung von Nahrung, Essen und Toilettenbesuche sind u.a. weitere Aspekte, die hier Beachtung finden. Dieser Aspekt geht zu 40 Prozent in das Gutachten ein.
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Der Aspekt betrachtet, welche Hilfen der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen benötigt. Zum Beispiel bei der Dialyse oder einem Verbandswechsel. Das Ergebnis fließt zu 20 Prozent in das Ergebnis ein.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
An dieser Stelle wird gefragt: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen, sich nach eigenen Vorlieben beschäftigen oder Kontakte mit Angehörigen oder Pflegepersonen pflegen? Dieses Modul hat einen 15-prozentigen Anteil am Gesamtergebnis.
Zusätzliche Pflegegrad-Module
Neben den sechs beschriebenen Modulen erfasst der Gutachter auch noch zwei weitere Aspekte: die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung. Diese Module sind nicht wichtig für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Die ermittelten Daten sollen vor allem Pflegekräften helfen, ihre Arbeit individuell zu planen.
Tipp: Nutzen Sie einen Pflegegradrechner
Sie wollen den zukünftigen Pflegegrad berechnen oder sich auf eine Begutachtung vorbereiten? Dann nutzen Sie einfach einen Pflegegradrechner, zum Beispiel von pflege.de. Die Rechner geben Ihnen eine wertvolle Orientierung. Auch wenn die Ergebnisse nicht verbindlich und ohne jegliche Gewähr sind.
Hinweis: Achten Sie auf bei der Auswahl des Online-Pflegegradrechners immer auf die Seriosität des Anbieters. Halten Sie sich auch vor Augen, dass deren Ergebnisse keinen Einfluss auf die Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF haben.