Urlaub

Urlaub mit Demenzkranken

Lassen sich Demenz und Urlaub überhaupt vereinbaren? Nach einer Demenzdiagnose müssen Sie Reisepläne und Urlaubsgewohnheiten nicht zwingend verwerfen. Auch wenn es vermutlich keine Weltreise wird, sind vertraute Ziele oder ein betreuter Urlaub allemal einen Versuch wert.

Jeder Mensch braucht von Zeit zu Zeit Erholung. Gerade pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz stehen oft rund um die Uhr unter hoher Belastung. Daher sollten sie sich regelmäßig eine Auszeit nehmen, um neue Kraft zu tanken und aus der Routine des Pflegealltags auszubrechen. Auch den Pflegebedürftigen kann eine Reise guttun. Ein gemeinsamer Urlaub stärkt die Partnerschaft zwischen Ehepartnern oder den Familienbund zwischen Kindern und pflegebedürftigen Eltern. Spezielle Reiseangebote für Demenzkranke und ihre Angehörigen schaffen die nötige Entlastung von den alltäglichen Aufgaben, sodass auch der Pflegende entspannen kann.

Betreuter Urlaub

Der betreute Urlaub ermöglicht den Angehörigen eine Entlastung vom Pflegealltag, ohne dass dabei der enge Kontakt zum Erkrankten verloren geht. Ein „Pflegehotel“ hält alle Leistungen bereit, die für einen Urlaub mit Pflegebedürftigen vonnöten sind: Pflegedienst, barrierefreie Ausstattung, Hilfsmittel, Verpflegung und Freizeitangebote. Qualifizierte Pflegekräfte und ehrenamtliche Helfer betreuen die Pflegebedürftigen tagsüber, sodass die Angehörigen ausreichend Zeit für sich haben. So wissen Sie, dass die Pflegebedürftigen gut versorgt sind und können guten Gewissens Ihre freie Zeit genießen. Oft werden neben Ausflügen und Aktivitäten in der Urlaubsregion auch spezielle Schulungen zur häuslichen Pflege angeboten. Auch der Austausch mit anderen Begleitern und Gleichgesinnten kann wertvoll sein. Ebenfalls stehen gemeinsame Aktivitäten mit Pflegenden und Pflegebedürftigen auf dem Programm. Ein betreuter Urlaub kann individuell gebucht werden, häufig organisieren Wohlfahrtsverbände aber auch Gruppenreisen. 

Finanzierung

Eine solche Reise ist kein Preisschlager, wird unter bestimmten Bedingungen aber von der Pflegekasse bezuschusst. Ab dem Pflegegrad 2 zahlt diese bis zu 1.612 Euro für die sogenannte Kurzzeitpflege, damit die Pflegenden ihre Angehörigen für maximal acht Wochen im Jahr in einem Pflegeheim versorgen lassen können. Das Geld kann aber auch für den gemeinsamen Urlaub verwendet werden. Das Gleiche gilt für die Verhinderungspflege, für die ebenfalls bis zu 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung stehen. Mit diesem Betrag wird eine Ersatzpflege bezahlt, wenn die private Pflegeperson aufgrund von Krankheit oder Urlaub verhindert ist. Wird der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann dieser der Verhinderungspflege zusätzlich angerechnet werden. Wie viel Geld es von der Pflegekasse für den Urlaub gibt, hängt immer von dem einzelnen Angebot ab. Rat gibt es beim örtlichen Pflegestützpunkt bzw. der Pflegeberatungsstelle. Dort und bei der Alzheimer-Gesellschaft finden die Angehörigen auch Informationen über spezielle Reiseangebote.

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