Die Pflege eines Angehörigen bringt Verantwortung und Verpflichtung mit sich. Für Verwandte nehmen wir diese Bürden oft gerne auf uns. Doch was, wenn plötzlich private Termine anstehen, man erkrankt oder dringend ein Erholungsurlaub nötig ist? Hier hilft die Verhinderungspflege: Sie ermöglicht es, dass der Pflegebedürftige auch bei Verhinderung der Pflegeperson gut versorgt wird.
Bezahlte Auszeit
Einen Angehörigen zu pflegen ist keine leicht Aufgabe. Insbesondere, wenn neben der Pflege auch noch Familie und Beruf unter einen Hut gebracht werden müssen. Mithilfe der Verhinderungspflege können Sie sich die nötige Auszeit nehmen und sogar entstehende Kosten abrechnen.
Wenn Sie krank sind, in den Urlaub fahren möchten oder auf Dienstreise sind, können Sie Verhinderungspflege für Ihren Angehörigen beantragen. In diesem Fall werden die Kosten für eine Ersatzpflege, wie z. B. einen ambulanten Pflegedienst übernommen. Nicht nur professionelle Pflegedienste können die Verhinderungspflege übernehmen, sondern auch Nachbarn, Freunde oder andere Verwandte. In diesem Fall werden unter anderem Fahrtkosten oder Verdienstausfälle für die entsprechenden Helfer bezahlt.
Sie können die Verhinderungspflege stundenweise oder für einen längeren Zeitraum beanspruchen. Zeitlich ist die Verhinderungspflege auf 6 Wochen begrenzt (42 Tage). Im Jahr können maximal 1.612 Euro für die Ersatzpflege erstattet werden. Über den genauen Abrechnungsvorgang informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Pflegekasse.
Vorraussetzung und Anspruch
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu dürfen, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss die Pflegezeit durch einen pflegenden Angehörigen in der häuslichen Umgebung mindestens 6 Monate betragen. Der Beginn wird hierbei zumeist mit der Genehmigung des Pflegegrades gleichgesetzt. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Pflegeperson bei der Kasse angegeben ist.
Zudem muss der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 haben. Um den maximalen jährlichen Betrag des Verhinderungspflegegeldes in Höhe von 1.612€ nutzen zu können, darf die Ersatzpflegeperson mit dem Pflegebedürftigen nicht 1. oder 2. Grades verwandt sein oder unter der gleichen Adresse gemeldet sein. Sollten nahe Verwandte die Pflege übernehmen, stehen Ihnen Leistungen in Höhe des Pflegegeldes für maximal sechs Wochen zu. Dies entspricht somit dem 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes.
Tipp: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sinnvoll kombinieren
Personen ab Pflegegrad 2 haben neben der Verhinderungspflege auch Anspruch auf Kurzzeitpflege. Hierbei handelt es sich um die Pflege in einer vollstationären Einrichtung für bis zu 4 Wochen im Jahr. Wenn der Pflegebedürftige diese Leistung noch nicht in Anspruch genommen hat, können Sie bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege anrechnen.