Reha in der Pflege

Rehabilitation ist heutzutage ein wichtiger Teil der stationären sowie der ambulanten Pflege. Egal ob nach einem Unfall oder im Rahmen einer chronischen Erkrankung: Gezielte und individuelle Reha-Maßnahmen können Patienten ein großes Stück ihrer Selbstständigkeit zurückgeben.

Was bedeutet Rehabilitation?

Bei der medizinischen Rehabilitation, kurz „Reha“ genannt, sollen Menschen mit einer körperlichen Einschränkung so gut wie möglich lernen, ihren Alltag und Beruf wieder selbstständig meistern zu können. Dabei stehen die Gesundheit des Patienten und die Teilnahme am sozialen Leben im Vordergrund. Neben den stationären Reha-Aufenthalten in Krankenhäusern und speziellen Einrichtungen, früher auch als „Kur“ bekannt, gibt es die Möglichkeit einer ambulanten Behandlung. Im Allgemeinen gilt: „ambulant vor stationär“. Patienten sollen wenn möglich in einer vertrauten Umgebung lernen, mit den körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Erkrankung zu leben und sie zu mildern.

Unterschieden wird im Bereich der medizinischen Rehabilitation zwischen „Reha vor Rente“ und „Rhea vor Pflege“. Je nach Schwere der Einschränkungen des Patienten ist das Ziel also entweder die Wiederaufnahme des Berufes oder die Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit.

Wer übernimmt die Reha?

Als Kostenträger einer medizinischen Reha kommen verschiedene Instanzen in Frage. An erster Stelle stehen die Krankenkassen. In der Regel benötigen Betroffene eine ärztliche Bescheinigung, dass der Bedarf für eine entsprechende Reha besteht. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann diese vom behandelnden Arzt ausgestellt werden, doch auch der Hausarzt kann eine Reha-Leistungen innerhalb der alltäglichen Versorgung verordnen. Neben diesen beiden Möglichkeiten enthalten auch Pflegegutachten unter Umständen eine Empfehlung für eine Reha.

Die Erkrankungen oder Einschränkungen, auf Grund derer ein Patient rehabilitative Leistungen in Anspruch nehmen kann, sind vielschichtig. Betroffen sind zum Beispiel Menschen, die an einer chronischen Erkrankung oder an Multimorbidität leiden. Auch ein lang andauernder stationärer Aufenthalt oder eine ambulante Behandlung kann Grund für eine Reha sein. Soll die Verschlimmerung einer Pflegebedürftigkeit verhindert werden, kann medizinische Reha zum Einsatz kommen.

Rehabilitation vor und bei Pflege

Rehabilitation hat im Rahmen der Pflege zwei große Aufgaben: Zum einen soll mit Hilfe von Reha-Maßnahmen verhindert werden, dass ein Mensch pflegebedürftig wird. Zum anderen kann Reha dafür sorgen, dass sich der Pflegegrad eines Patienten nicht verschlechtert. Dieser Grundsatz „Rehabilitation vor und bei Pflege“ ist seit Jahren in den Sozialgesetzbüchern verankert und kann die Pflege nachweislich entlasten. Maßnahmen, die im Rahmen einer rehabilitativen Pflege Anwendung finden, sind zum Beispiel die Beratung, Anleitung und Unterstützung bei individuellen Bedürfnissen des Patienten, die Überwachung der Vitalzeichen, eine schnellstmögliche Mobilisierung, Physiotherapie und verschiedene Formen der Prophylaxe, um beispielsweise Thrombosen zu vermeiden. Außerdem soll der Patient zu mehr Selbstständigkeit befähigt werden. Dazu muss der Betroffene beispielsweise lernen, mit Hilfsmitteln umzugehen: Pflegende geben eine Anleitung zum An- und Ausziehen von Thrombosestrümpfen, zeigen Bewegungsmuster zum Ein- und Aussteigen aus dem Bett oder zeigen, wie der eigene Blutzuckerspiegel gemessen werden kann.

Der Reha-Anspruch für pflegende Angehörige

Einen Menschen privat zu pflegen, ist meist mit großer körperlicher und mentaler Belastung verbunden. Um pflegende Angehörige zu entlasten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit für Phasen der Erholung geschaffen. Pflegende Angehörige haben Anspruch auf bestimmte Reha-Leistungen: Sie können sich selbst eine Auszeit nehmen, während die pflegebedürftige Person in dieser Zeit in einer entsprechenden Einrichtung betreut wird. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, zusammen mit der zu pflegenden Person eine Reha in Anspruch zu nehmen. Mehr dazu lesen Sie auf unserem Blog zum Thema „Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen“.

 

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