Im Jahr 2019 ging eine erschreckende Zahl durch die Nachrichten: Rund 11 Millionen Arbeitnehmer seien nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums von Altersarmut bedroht. Sie würden nur eine Mini-Rente, also eine Summe unterhalb der durchschnittlichen Grundsicherung erhalten. Seitdem hat sich nicht viel geändert im deutschen Rentensystem. Was also tun, um im Alter finanziell abgesichert zu sein?
Wer ist betroffen?
Von Altersarmut betroffen sind vor allem Personen, die über mehrere Jahre nur wenig Geld verdienen konnten oder in Minijobs gearbeitet haben. Auch bei Menschen, die längere Zeit erwerbslos waren, steigt das Risiko. Neben Geringverdienern und Arbeitslosen sind Frauen und chronisch Kranke häufiger betroffen. Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung, die die Entwicklung der Altersarmut bis 2036 untersucht hat, steigt das Altersarmutsrisiko von 16 Prozent (2015) auf voraussichtlich 20 Prozent (2036) an. Aktuell sind etwa eine Million Menschen auf die Grundsicherung im Alter angewiesen. Diese Zahl könnte auch in Folge des demografischen Wandels zukünftig ansteigen.
Wer im Alter mehr Einkommen haben will als der durchschnittliche Bruttobedarf der Grundsicherung, muss ein versicherungspflichtiges Entgelt von mindestens 24.289 Euro Jahresbrutto verdienen. Wie hoch die Grundsicherung genau ist, unterscheidet sich regional.
Grundsicherung und neuer Freibetrag
Mit der gesetzlich geregelten Grundsicherung stockt der Staat die Renten auf, die zu niedrig sind um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zum Lebensunterhalt zählen Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körperpflege und Strom, und auch Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherung können übernommen werden. Bei dieser Sozialleistung bleibt, anders als bei der Sozialhilfe, das Einkommen der Kinder meist unangetastet. Der genaue Betrag wird individuell berechnet. Bei einem Einkommen von unter 860 € wird dazu geraten, den Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen. Den Antrag können Sie beim Sozialamt vor Ort stellen. Weitere Fragen zur Grundsicherung beantwortet der Sozialverband VdK.
Im Januar 2021 wurde die Grundsicherung für die gesetzliche Rente um einen Freibetrag von maximal 223 € monatlich erhöht. Es haben nun wesentlich mehr Menschen Anspruch auf die Sozialleistung. Voraussetzung dafür ist, dass 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Die Altersgrenze liegt zwischen 65 und 67 Jahren.
Immobilien, Betriebsrente oder private Altersvorsorge – Welche Möglichkeiten gibt es?
Allgemein gilt: Es lohnt sich, frühzeitig über das Thema Altersvorsorge nachzudenken. Die gesetzliche Rentenversicherung ist dabei die wichtigste Säule, doch auch zusätzliche Alterssicherungen sind wichtig. Es gibt individuell ganz verschiedene Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Entscheidend ist zum Beispiel, in welchem Anstellungsverhältnis man sich befindet und wie viel Zeit noch bis zur Rente bleibt.
Viele greifen auf eine private Vorsorge zurück: Diese kann aus Versicherungsprodukten wie einer privaten Rentenversicherung, Bankprodukten wie Aktien oder aus Immobilien bestehen.
Eine weitere Variante sind die betrieblichen Altersversorgungen. Als Arbeitnehmer haben Sie darauf einen gesetzlichen Anspruch. Die Vorsorge wird von Ihrem Arbeitgeber organisiert und geführt, er wählt die Anlageform aus und kümmert sich um die Beitragszahlung.