Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinanderzusetzen, die Krankheit, Leiden und auch das Sterben betreffen. Doch für den Fall, dass man den eignen Willen eines Tages nicht mehr selbst äußern kann, ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Patientenverfügung an gesunden Tagen umso wichtiger.
In einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und inwieweit Sie in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung in bestimmten Situationen einwilligen oder diese ablehnen. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille der Behandlung zugrunde gelegt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten (z.B. Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal, Gerichte) verbindlich, soweit sie Ihren Willen für eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck bringt.
Natürlich ist niemand dazu verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen. Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen oder nicht, sollten Sie zunächst darüber nachdenken, was Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist, wovor Sie Angst haben und was Sie sich erhoffen. Wenn Sie Festlegungen für oder gegen bestimmte Behandlungen treffen wollen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie durch einen Behandlungsverzicht unter Umständen auf ein Weiterleben verzichten. Umgekehrt sollten Sie sich darüber klar sein, dass Sie für eine Chance, weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf nehmen.
Sollten Sie sich am Ende Ihrer Willensbildung dafür entscheiden eine Patientenverfügung zu erstellen, lassen Sie sich am besten von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Person oder Organisation beraten. Formulierungen und Textbausteine für Ihre schriftliche Patientenverfügung finden Sie u.a. hier. Wenn Sie sich für die Erstellung einer Patientenverfügung entscheiden, ist es sinnvoll, auch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu verfassen.
Ihre Patientenverfügung ist nur dann rechtskräftig, wenn diese schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet wurde. Selbstverständlich sind Sie nicht ein für alle Mal an Ihre schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie können Sie jederzeit formlos widerrufen.
Es ist durchaus empfehlenswert, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu erneuern oder zu bestätigen. So können Sie Ihren Willen regelmäßig überprüfen und die getroffenen Festlegungen ggf. abzuändern oder zu ergänzen.
Die Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer sie im Ernstfall möglichst schnell und unkompliziert auffinden, z.B. über einen Hinweis den Sie bei sich tragen. Bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung sollten Sie auf Ihre Patientenverfügung hinweisen.
Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zu, entscheidet der bzw. die bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter/-in gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Dabei sind insbesondere Ihre früheren Äußerungen, Überzeugungen und Wertevorstellungen zu berücksichtigen.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Gut zu wissen, dass man mit einer Patientenverfügung über die eigene medizinische Behandlung entscheiden kann. Es ist ein guter Tipp, sich auf jeden Fall ärztlich beraten zu lassen, bevor man eine solche Verfügung ausstellt. Ich werde auch meinen Eltern empfehlen eine solche Verfügung zu verfassen.
Gut zu wissen, dass ich meinem Patientenverfügung jederzeit widerrufen kann. Ich werde mich dafür, wie Sie empfehlen, dann an ein Notariat wenden. Mit Ihren Tipps fühle ich, dass es nun an der Zeit ist eine Patientenverfügung zu verfassen.