Expertenstandards tragen maßgeblich zu einer einheitlichen Qualitätsentwicklung in der stationären und ambulanten Pflege bei. Unser Ratgeber informiert Sie über die acht bestehenden Expertenstandards.
Was sind Expertenstandards?
Expertenstandards sind Instrumente, die die Sicherung der Qualität in der Pflege gewährleisten sollen. Unter Berücksichtigung pflegewissenschaftlicher und pflegepraktischer Erkenntnisse definieren sie Ziele und Maßnahmen bei relevanten Themen der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung. Sie sollen dabei helfen, den Pflegealltag so zu strukturieren, dass eine möglichst einheitliche Pflegequalität erreicht wird. Daher sind die Expertenstandards für alle Pflegeheime und Pflegedienste verbindlich. Sie gelten sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Pflege.
Wer formuliert die Expertenstandards?
In Deutschland ist das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege für die Entwicklung der Expertenstandards zuständig. Dabei erarbeitet eine Expertengruppe aus acht bis zwölf Personen einen Entwurf zu einem spezifischen Thema in der Pflege. Dieser enthält klare Ziele, formuliert Maßnahmen und gibt messbare Kriterien zur Erfolgsbewertung vor. In einem zweiten Schritt erfolgt die Erprobung des entwickelten Instruments. Ist der Expertenstandard praxistauglich, folgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Anschließend prüft die Expertengruppe jährlich den Aktualisierungsbedarf. Spätestens nach fünf Jahren ist eine Überarbeitung fällig.
Welche Expertenstandards gibt es?
Bislang gibt es acht ausgewählte Expertenstandards. Zudem befindet sich ein Expertenstandard zur „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ derzeit in der Implementierungsphase.
Dekubitusprophylaxe in der Pflege
Mithilfe dieses Standards soll die Entstehung eines Dekubitus, also eines Druckgeschwürs durch langes Liegen oder Sitzen, bei gefährdeten Patienten vermieden werden. Dazu muss das Pflegepersonal das Risiko einschätzen und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege
Jeder Pflegebedürftige soll Unterstützung erhalten, mit der seine Mobilität erhalten oder gefördert wird. Dazu muss der Pflegebedürftige informiert, beraten und bei der Umsetzung der Maßnahmen begleitet werden.
Schmerzmanagement in der Pflege
Im Schmerzmanagement gibt es zwei Expertenstandards. Einerseits das Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen, bei dem entstehende Schmerzen vorgebeugt, reduziert oder eliminiert werden sollen. Dabei zeichnet sich ein akuter Schmerz durch plötzliches Auftreten aus und hält eher kurze Zeit an.
Andererseits dient das Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen dazu, eine Schmerzlinderung und eine bestmögliche Lebensqualität zu erreichen. Chronische Schmerzen zeichnen sich durch immer wiederkehrende oder anhaltende Schmerzen aus, die länger als sechs Monate bestehen.
Sturzprophylaxe in der Pflege
Ein Sturz im Alter kann physisch wie psychisch folgenschwer sein. Dementsprechend sollte jeder Patient mit erhöhtem Sturzrisiko zur Vermeidung und Vorsorge weiterer Stürze eine Sturzprophylaxe erhalten.
Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
Die Pflegekraft muss über die Kompetenz verfügen, chronische Wunden bei Menschen und ihre Gefährdung und Einschränkungen zu erkennen. Es muss eine pflegerische Fachexpertise zur Verfügung stehen.
Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
Eine Mangelernährung betrifft viele Patienten. Sie sind auf Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme angewiesen. Das Pflegepersonal muss das Risiko einer Mangelernährung erkennen und eine bedürfnisgerechte Ernährung gewährleisten.
Förderung der Harnkontinenz in der Pflege
Dieser Standard befasst sich mit der Harninkontinenz von Patienten bzw. Bewohnern oder jenen, die zur Risikogruppe für die Entwicklung einer Inkontinenz gehören.
Entlassungsmanagement in der Pflege
Letztlich benötigen Patienten und Bewohner mit einem poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf ein individuelles Entlassungsmanagement. Daher dient der entsprechende Standard dazu, die kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten und „Drehtüreffekte“ zu vermeiden.