Wer kennt es nicht: Schneidet ein Produkt bei den Kundenrezensionen im Internet schlecht ab, überlegt man sich den Kauf zweimal. Gibt es vielleicht eine bessere Alternative? Was beim Online-Shopping gilt, trifft auch bei der Wahl einer Pflegeeinrichtung bzw. Pflegedienstes zu. Gütesiegel und Zertifikate bescheinigen diesen die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards. Warum Sie sich nicht vorbehaltlos darauf verlassen sollten und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Gütesiegel = Gut ?
In Deutschland gibt es diverse Gütesiegel und Zertifikate, mit denen sich Pflegeeinrichtungen und -dienste die Umsetzung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung bescheinigen lassen können. Dazu zählen Bereiche wie Hygienestandards oder das Medikamenten- und Fehlermanagement. Die Prüfung erfolgt freiwillig und durch externe Gutachter. Bei derzeit etwa 20 gebräuchlichen Gütesiegeln und Zertifikaten lässt sich deren Aussagekraft jedoch nur schwer einschätzen.
Da die Prüfverfahren variieren und oft intransparent sind, sind die Siegel meist nicht vergleichbar. Gütesiegel treffen keine verlässlichen oder wissenschaftlichen Aussagen über die tatsächliche Qualität der Pflegeleistungen und -angebote. Obwohl die Bereitschaft zur freiwilligen Überprüfung löblich ist, eignen sich Prüfbescheinigungen nicht als Basis für die Entscheidung, welches Heim oder welcher Dienst gut pflegt. Allerdings können sie für Pflegebedürftige und deren Angehörige Hinweise zu bestimmten Strukturen und Prozessen der Pflegeangebote geben. Um sicherzugehen, dass ein Angebot zu den individuellen Bedürfnissen passt, ist es wichtig, sich selbst einen Eindruck zu machen.
Eine Übersicht über alle Siegel und Zertifikate, die in der deutschen Langzeitpflege häufig Anwendung finden, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege zusammengestellt.
Pflegenoten
Laut gesetzlicher Vorschrift (§ 115 Abs. 1a SGB XI) werden sämtliche ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland einmal jährlich auf die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards überprüft. Im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Überprüfung durch. Da die Bewertung nach dem Schulnotensystem erfolgt, hat sich der Begriff „Pflegenoten“ eingebürgert. Ambulante Pflegedienste erhalten in drei, Pflegeheim in vier Bereichen Teilnoten. Aus diesen errechnet sich dann ein Durchschnitt. Zudem findet eine Befragung der Klienten der ambulanten Pflegedienste bzw. der Bewohner der stationären Pflegeheime statt.
Die Ergebnisse, die sogenannten Transparenzberichte, werden laufend auf der Internetseite des Pflegelotsen veröffentlicht. Zudem besteht für Pflegeeinrichtungen die Pflicht, die Ergebnisse gut sichtbar auszuhängen. Bringt die Überprüfung Mängel zutage, ist die Pflegeeinrichtung zu deren Beseitigung angehalten. Für einen möglichst unverfälschten Eindruck wird die Prüfung in stationären Einrichtungen unangemeldet durchgeführt. Ambulante Pflegedienste erhalten aus organisatorischen Gründen eine Ankündigung am Tag zuvor.
Anhand der Pflegenoten sollen die von Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege erbrachten Leistungen und Qualität für Pflegebedürftige und deren Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar gemachten werden. Allerdings steht das System immer wieder in der Kritik. So werden die Testergebnisse insgesamt als zu gut empfunden und die wissenschaftliche Grundlage der Bewertungskriterien angezweifelt.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Gerade in der stationären Pflege finde ich so ein Gütesiegel gut. Als Angehöriger möchte man, dass seine Liebsten gut untergebracht sind. Da ist so ein zusätzlicher Kontrolle-Mechanismus hilfreich.