Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen zuhause versorgt, weiß, dass Pflege vor allem harte Arbeit ist. Zum Glück gibt es Hilfsmittel, die Ihnen diese Arbeit erleichtern bzw. die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen länger erhalten können.
Wer trägt die Kosten?
Zunächst einmal besteht ein Unterschied zwischen Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse bezuschusst werden, und Pflegehilfsmitteln, für die die Pflegeversicherung zuständig ist. Hilfsmittel sind dabei immer „beweglich“ und dienen der Behandlung einer Krankheit oder der Vorbeugung einer Behinderung. Fest installierte Geräte sind keine Hilfsmittel in diesem Sinne. Damit ein mobiles Hilfsmittel von der Krankenkasse getragen werden kann, muss es ärztlich verordnet werden. Sie sollten deshalb bei Bedarf unbedingt mit dem behandelnden Arzt über eine möglich Entlastung durch Hilfsmittel sprechen und sich von ihm ein Rezept ausstellen lassen. Dieses wird dann bei der Krankenkasse eingereicht – sobald die Bewilligung von der Krankenkasse vorliegt, kann das Hilfsmittel in einem Sanitätshaus bestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten für bestimmte Standard-Modelle übernimmt – bei diesen beträgt die gesetzliche Zuzahlung durch die Versicherten höchsten 10 € pro Hilfsmittel. Die Mehrkosten für andere, teurere Modelle müssen die Betroffenen in der Regel selbst tragen.
Pflegehilfsmittel sind hingegen Geräte und zum Verbrauch bestimmte Mittel, die für die Versorgung eines Pflegebedürftigen benötigt werden. Kostenträger ist hier die Pflegeversicherung. Die Pflegehilfsmittel müssen nicht ärztlich verordnet sein, sondern können direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zuhause erfolgt.
Hilfsmittelverzeichnis der GKV
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel je nach Einsatzbereich in verschiedenen Produktgruppen auf. Hier sind etwa Gehhilfen, Mobilitätshilfen wie Lifter oder Rutschbretter, Inkontinenzhilfen, aber auch Seh- und Hörhilfen zu finden. Ab der Produktgruppe 50 werden die Pflegehilfsmittel verzeichnet: Zu Ihnen gehören Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Körperpflege und Hygiene, zur selbständigeren Lebensführung bzw. Mobilität, zur Linderung von Beschwerden und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Mundschutz.
Hausnotruf: Lebensrettendes Hilfsmittel
Ein besonderes Augenmerk möchten wir auf die Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität (Produktgruppe 52) legen. Hier finden sich Hausnotrufsysteme, die Pflegebedürftigen, die weite Teile des Tages allein verbringen, das Leben retten können. Ein solches Notrufsystem besteht aus einem Funksender, den der Pflegebedürftige als Armband, Clip oder Kette ständig bei sich trägt, und einem Hausnotrufgerät. Sobald der Funksender betätigt wird, setzt das Hausnotrufgerät einen Notruf an die Hausnotrufzentrale ab. Die Verbindung wird über das öffentliche Telefonnetz hergestellt. Zum Notruf gehört eine Kennung, die das Hausnotrufgerät eindeutig identifiziert, sodass die Zentrale auch dann, wenn der Betroffene nicht mehr sprechen kann, weiß, um wen es sich beim Notrufenden handelt. Zudem ermöglicht das Hausnotrufgerät über Mikrofon und Lautsprecher, dass auch von jedem Ort der Wohnung Sprechkontakt mit dem Notrufenden aufgenommen werden kann.
Länger im eigenen Zuhause
Die Hausnotrufzentrale speichert die wichtigsten Informationen über die Situation des Pflegebedürftigen: Natürlich Name und Kontaktdaten, aber auch Informationen über Erkrankungen und die jeweilige Medikation, den behandelnden Arzt, zu benachrichtigende Angehörige und Angaben dazu, wo sich ein Haus- oder Wohnungsschlüssel befindet, damit sich Helfer Zutritt zur Wohnung verschaffen können. Zudem wird eine regelmäßige Funktionsüberprüfung über eine bestimmte Taste am Notrufgerät vereinbart. Wenn diese zum vereinbarten Zeitpunkt ausbleibt, werden in der Zentrale entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Ein solches System muss dabei nicht gekauft werden, sondern wird meist leihweise im Sinne eines Leasings abgegeben. Hausnotrufsysteme sind Lebensretter. Nach einem Sturz ist es gerade älteren Menschen nicht möglich, aus eigener Kraft wieder aufzustehen. Dies gilt auch dann, wenn die Verletzungen nicht besonders gravierend sind. Ein Hausnotrufsystem gibt Sicherheit und kann dem Pflegebedürftigen ermöglichen, länger im eigenen Zuhause wohnen zu können.