Ob plötzlicher Notfall oder geplanter Eingriff – ein Krankenhausaufenthalt ist für Menschen mit Demenz und deren Angehörige immer eine Herausforderung. Für die Erkrankten ist es aufgrund ihrer Demenz kaum möglich, sich in der fremden Umgebung zurechtzufinden. Häufig wissen sie nicht, warum sie im Krankenhaus sind, können kaum Auskunft über ihre Beschwerden geben und den Aufklärungsgesprächen nur eingeschränkt folgen. Angehörige sind oft die wichtigste Bezugsperson für den Erkrankten. Gleichzeitig sind sie Ansprechpartner für Ärzte und Pfleger. Vor- und Nachbereitung des Krankenhausaufenthaltes sind dabei ebenso wichtig wie der Beistand während der stationären Behandlung.
Im Voraus
Grundsätzlich sollte ein Krankenhausaufenthalts aufgrund der starken Belastung für Patienten mit Demenz nur erfolgen, wenn es unbedingt notwendig ist. Wenn möglich, sollten alle Untersuchungen im Vorfeld ambulant durchgeführt werden. Bei der Wahl des Krankenhauses sollten Sie darauf achten, ob es ggf. über eine spezielle Demenzstation oder eine Abteilung für Geriatrie oder Gerontopsychiatrie verfügt.
Zur Aufnahme in das Krankenhaus sollten Sie unbedingt alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, die Sie vom Hausarzt bzw. Facharzt erhalten haben (Einweisung, Befunde, aktueller Medikamentenplan, etc.). Das Krankenhauspersonal sollte in jedem Fall über mögliche Vorerkrankungen, einzunehmende Medikamente und Allergien des Patienten informiert sein. Auch Personalausweis und Krankenversicherungskarte dürfen nicht fehlen. Eine ausführliche Liste mit allen wichtigen Dokumenten finden Sie auch auf der Checkliste für den Krankenhausaufenthalt von der Weissen Liste.
Abgestimmt auf die voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthalts sollten ausreichend frische Kleidung und Hygieneartikel mitgebracht werden. Um den Patienten nicht zu überfordern, sollten allerdings nur die Dinge eingepackt werden, die er tatsächlich benötigt. Auch persönliche Hilfsmittel wie Brille, Hörgeräte oder Gehhilfen nicht vergessen. Um den Krankenhausaufenthalts angenehmer zu gestalten, können auch vertraute persönliche Gegenstände wie Fotos, Bücher, Musik oder das Lieblingskissen hilfreich sein.
Sind Sie als Bevollmächtigter oder rechtlicher Betreuer auch für die Gesundheitssorge des Patienten ermächtigt, sind Sie neben dem Patienten der Hauptansprechpartner für das Krankenhaus. Die Behandlung muss mit Ihnen besprochen werden. Bringen Sie daher auch eine Kopie der Vorsorgevollmacht bzw. des Betreuerausweises mit.
Im Krankenhaus
Jeder Patient hat das Recht auf ein Aufklärungsgespräch mit dem behandelnden Arzt, in dem wichtige Dinge im Vorfeld der Behandlung besprochen werden. Im Falle eines anstehenden chirurgischen Eingriffs wird der Patient darüber hinaus vom Anästhesisten über das Narkoseverfahren aufgeklärt. Nach diesen Gesprächen muss der Patient die ausreichende Aufklärung und die Einwilligung in die geplante Behandlung bzw. Operation mit seiner Unterschrift bestätigen. Ist der Patient entscheidungsunfähig, obliegt Ihnen als Bevollmächtigter oder rechtlicher Betreuer die Entscheidungsgewalt. Überlegen Sie sich daher im Voraus, welche Fragen Sie dringend klären möchten.
Für den Patienten ist die Gesellschaft vertrauter Personen im Krankenhaus sehr wichtig. Besuchen Sie ihn, auch im Wechsel mit anderen Angehörigen, so häufig, wie es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt. Wer auch über Nacht bei dem Erkrankten bleiben möchte, kann das sogenannte „Rooming-in“ in Betracht ziehen.
Jedes Krankenhaus verfügt über einen Sozialdienst, der Sie durch umfassende Beratung, z.B. zur Beantragung einer Pflegestufe oder zur Verlegung in eine Rehabilitationsklinik, unterstützen kann. Nehmen Sie am besten schon vor der Entlassung Ihres Angehörigen Kontakt zum Sozialdienst auf und erkundigen Sie sich ggf. nach Unterstützungsmöglichkeiten (Rollator, Pflegebett, etc.).
Entlassung und Nachsorge
Am Ende des Krankenhausaufenthaltes steht das Entlassungsgespräch mit dem behandelnden Arzt, in dem Fragen zur weiteren Medikation und Therapie sowie notwendige pflegerische Maßnahmen beantwortet werden. Zusätzlich erhält der Patient den Arztbrief. Dieser gibt einen Überblick über den Erkrankungsverlauf und den Gesundheitszustand bei der Entlassung. Zudem benennt er die veranlasste Therapie und gibt Empfehlungen, wie die Behandlung fortgeführt werden sollte. Da das Original des Arztbriefes in der Regel dem Hausarzt übermittelt wird, ist die Anfertigung einer Kopie sinnvoll.
Zu überlegen ist auch, ob der Patient von einem Angehörigen nach Hause gebracht werden kann oder ob ein Krankentransport beauftragt werden muss. Hierbei kann Ihnen der Sozialdienst helfen. Hilfreich ist es auch, wenn Sie oder eine andere vertraute Person den Erkrankten am Entlassungstag ohne Zeitdruck begleiten. So können die persönlichen Sachen in Ruhe eingepackt und der Patient in einem Gespräch auf die Entlassung eingestimmt werden.
Nach dem Krankenhausaufenthalt stellt der behandelnde Hausarzt bzw. Facharzt notwendige Rezepte aus. Das Krankenhaus darf Medikamente maximal für bis zu drei Tage mitgeben. Eventuell sind auch therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie erforderlich. Wird die Unterstützung bei der häuslichen Versorgung notwendig, kann es sein, dass ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden muss.