Wird bei nahen Verwandten die Diagnose Krebs gestellt, ist das auch für die Angehörigen ein großer Schock. Sofort stellen sich viele Fragen in Bezug auf Behandlungsmöglichkeiten und die künftige Lebensqualität des Patienten. Ein wichtiger Punkt ist dabei auch die Betreuung des Patienten: Ist ein stationärer Aufenthalt im Pflegeheim angebracht? Oder können die Angehörigen die Pflege auch zu Hause, im vertrauten Umfeld übernehmen?
Wann ist eine Pflege zu Hause möglich?
Grundsätzlich gilt natürlich, dass für jeden Krebserkrankten individuell ermittelt werden muss, welche Pflegemöglichkeiten in seinem Fall angebracht sind. Genau wie der Krankheitsverlauf und die Behandlungsmethode unterscheiden sich auch die Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten. Eine Betreuung zu Hause kann sowohl als Überbrückung zwischen stationärer Behandlung und Reha erfolgen als auch dauerhaft, wenn der Patient lediglich ambulante Behandlungen in Anspruch nimmt. Im schwersten Fall für alle Betroffenen stellt die Pflege zu Hause den letzten Weg dar, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht.
Diese Möglichkeiten haben Angehörige bei der Pflege eines Krebspatienten zu Hause
Welche Aufgaben und Herausforderungen Angehörige bei der Pflege eines Krebspatienten zu Hause erwarten, ist maßgeblich von der Situation des Erkrankten abhängig: Eine Betreuung nach erfolgreicher Behandlung stellt ganz andere Anforderungen, als die Pflege für einen Patienten im Endstadium. Während erster vorrangig Hilfe bei Alltagstätigkeiten braucht, benötigt zweiter eine Rundum-Betreuung, eine Vielzahl von Medikamenten sowie emotionale Stärkung.
Sind Sie als Angehörige selber berufstätig sind, sollten Sie nach Möglichkeiten suchen, sich selbst zu entlasten. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Haushaltshilfe
Lebt der Krebspatient allein in einem Haushalt und liegt nicht Pflegegrad 2-5 vor, kann für bis zu vier Wochen eine Haushaltshilfe beantragt werden. Lebt ein Kind unter zwölf und aber ein behindertes, ebenso pflegebedürftiges Kind im gleichen Haushalt, kann der Zeitraum auf bis zu 12 Wochen erhöht werden.
Freistellung von der Arbeit zu Pflegezwecken
Bei einer akuten Pflegesituation können sich pflegende Ehepartner bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Ist absehbar, dass langfristige Pflege benötigt wird, kann dieser Zeitraum auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden.
Stundenreduzierung
Auch eine Reduzierung der Arbeitsstunden ist für die Ehepartner von Krebspatienten möglich: Für eine Dauer von maximal 24 Monaten können Sie Ihre Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche kürzen. Dazu sollten Sie Ihrem Arbeitgeber acht Wochen im Vorhinein Bescheid geben und eine schriftliche Vereinbarung über die Details der Teilzeitbeschäftigung treffen.
Freistellung in der letzten Lebensphase
Ist keine Aussicht auf Heilung absehbar, beginnt für Angehörige eine schwere Zeit. Sie haben dann die Möglichkeit, sich für bis zu drei Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen. Gut zu wissen: Von dieser Leistung können Sie auch dann Gebrauch machen, wenn Ihr Angehöriger zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu Hause gepflegt wird.
Finanzielle Unterstützung
Gerade bei Stundenreduzierungen und Freistellungen verspüren Angehörige ein Bedürfnis nach finanzieller Absicherung. Sie haben in dieser Zeit Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Unterstützung durch kompetentes Pflegepersonal
Gerade in der letzten Lebenszeit der Patienten sollten Sie die Leistungen eines ambulanten Hospiz-Pflegedienstes in Anspruch nehmen, um sich selbst physisch und psychisch zu entlasten. Ziehen Sie jedoch auch den stationären Wechsel in ein Hospiz in Betracht!
Wichtig zu wissen
Für welche Formen der Freistellung und/oder Arbeitszeitreduzierung Sie sich auch entscheiden: Alle Optionen können frei miteinander kombiniert werden, dürfen jedoch einen zeitlichen Umfang von 24 Monaten nicht überschreiten. Mit Ausnahme spezieller Einzelfälle gilt, dass der Arbeitgeber den berufstätigen Ehepartner ab dem Zeitpunkt der Ankündigung einer Reduzierung oder Freistellung (maximal jedoch 12 Wochen vorher) bis zu deren Abschluss nicht kündigen darf.