Pflege und Beruf

Pflege und Beruf – Unterstützung für pflegende Arbeitnehmer

Die Pflege mit dem Beruf zu vereinbaren, ist eine schwierige Aufgabe und erfordert starke Nerven. Eben weil die Belastung so groß ist, sollten Sie als pflegender Angehöriger Ihre Rechte gut kennen. Denn Sie sind nicht allein: Hilfestellungen vom Arbeitnehmer oder rechtliche Ansprüche können Ihnen helfen, die Belastungen von Beruf und Pflege besser unter einen Hut zu bekommen.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Tritt ein Pflegefall plötzlich auf, ist es zunächst oft ein großer Schock für die Angehörigen. Denn nicht immer bahnt sich dies vorher an. Hier gilt es trotz der eigenen Betroffenheit zu handeln und die Schritte für die pflegerische Versorgung in die Wege zu leiten. Die gute Nachricht: Ihnen kommt in diesem Fall das Pflegezeitgesetz zu gute. Laut diesem können Sie bei einem akuten Pflegefall insgesamt bis zu zehn Tage von der Arbeit freigestellt werden. Dabei werden Sie durch Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung finanziell abgesichert. Da sich plötzliche Pflegefälle selten absehen lassen, können Sie als Arbeitnehmer diesen Anspruch auch kurzfristig bei ihrem Arbeitgeber ankündigen und nutzen.

Pflegezeit

Wenn Sie mehr Zeit benötigen, um Ihren Angehörigen zu pflegen, können Sie Pflegezeit beantragen. Sie ermöglicht Ihnen, sich bis zu sechs Monate freistellen zu lassen. Wenn Sie die Arbeit nicht vollständig liegen lassen wollen, können Sie sich auch nur teilweise freistellen lassen. Während der Pflegezeit haben Sie keinen Anspruch auf eine normale Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Zur Absicherung des finanziellen Lebensunterhalts können Sie jedoch ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.

Familienpflegezeit

Für die optimale Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gibt es die Familienpflegezeit. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre in Teilzeit zu arbeiten, um genügend Zeit für die Familie und die Pflege zu haben. Die Familienpflegezeit lässt sich mit Pflegezeit oder der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung kombinieren.

Egal, ob Sie eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit, oder Familienpflegezeit in Betracht ziehen: In jedem Fall profitieren Sie während dieser Zeit von einem Kündigungsschutz.

Unterstützung vom Arbeitgeber

Unabhängig dieser rechtlichen Regelungen bieten einige Arbeitgeber Unterstützungen für pflegende Mitarbeiter an. Denn es ist auch im Anliegen der Firma, dass Sie die Doppelbelastung gut meistern, um nicht selbst krank zu werden. In einigen Firmen gibt es z. B. flexible Arbeitszeiten, durch die Sie sich Ihre Arbeitszeit frei einteilen können. So wird es Ihnen erleichtert auch in einem Notfall die Arbeit zu verlassen. Informieren Sie sich zu den Möglichkeiten genauer bei Ihrem Arbeitgeber.

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