Wer den Großteil seiner Zeit gesundheitsbedingt im Bett verbringt, hat unter Umständen das Recht auf ein Pflegebett. Dieses bietet nicht nur dem Betroffenen mehr Komfort und Mobilität, sondern entlastet durch seine Höhe und technische Ausstattung auch die Pflegenden. Wie und wo man ein Pflegebett beantragt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wozu dient ein Pflegebett?
Zuvorderst dient es der Lagerung einer pflegebedürftigen Person unter möglichst bequemen Bedingungen. Das Pflegebett soll dem Betroffenen ein erholsames Ruhen und Schlafen ermöglichen. Es ist so konzipiert, dass es auf das Krankheitsbild des Patienten Rücksicht nimmt und ihm möglichst viel Mobilität bietet. Durch die speziellen Bewegungsmöglichkeiten trägt das Bett zur Entlastung des Patienten bei. So sind Pflegebetten in der Regel höhenverstellbar und erleichtern das Aufstehen bzw. Hinlegen. Gleichzeitig erleichtert es dem pflegenden Umfeld die Arbeit (Körperwäsche, Essen reichen, etc.) unter ergonomisch sinnvollen Bedingungen. Darüber hinaus können verschiedene Therapiemaßnahmen im Bett übernommen werden. Zudem erfüllt es bestimmte hygienische Anforderungen.
Woher bekomme ich ein Pflegebett?
Je nachdem, ob die Pflegekasse oder die Krankenkasse die Kosten übernimmt, spricht man von einem Pflege- oder Krankenbett. Die Anschaffung müssen Sie in jedem Fall zuvor beantragen und durch den Kostenträger genehmigen lassen. Sonst kann es passieren, dass Sie auf den Kosten sitzenbleiben.
Erste Anlaufstelle bei der Anschaffung eines pflegegerechten Betts ist die Krankenkasse. Verbringt der Betroffene einen Großteil seiner Zeit krankheitsbedingt im Bett, gilt das Bett als technisches Hilfsmittel. In diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt. Der Hausarzt muss das Krankenbett mit dem Vermerk „behindertengerechtes Bett“ verordnen.
Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, kann die Pflegekasse als Kostenträger in die Pflicht genommen werden. Stellt der medizinische Dienst der Krankenkasse den Bedarf fest, können Sie das gewünschte Pflegebett bei der Pflegekasse beantragen. Neben einem Pflegegrad sind hierbei noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Laut Sozialgesetzbuch muss das Pflegebett die Pflege erleichtern, zur Linderung der Beschwerden beitragen und dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Bei Ablehnung Ihres Antrages können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Bei der Kostenübernahme durch die Kranken- oder Pflegekasse besteht eine Zuzahlungspflicht. Der Eigenanteil liegt bei zehn Prozent des Abgabepreises. Bei einem Krankenbett darf der Eigenanteil jedoch nicht 10 Euro, bei einem Pflegebett nicht 25 Euro überschreiten.
Pflegebetten sind in der Regel Leihgaben, d.h. sie gehen nicht in das Eigentum des Pflegebedürftigen über. Wenn das Bett nicht mehr benötigt wird, muss es an den Kostenträger zurückgegeben werden. Die von der Kranken- bzw. Pflegekasse erstatteten Betten sind meist Standardmodelle. Wer mit der Verleihung nicht einverstanden ist oder eine Sonderausstattung wünscht, muss das Pflegebett selbst anschaffen oder mieten.
3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Dankeschön 🙂
Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach Pflegebetten. Dabei ist es gut zu wissen, dass sich diese auch für die häusliche Pflege beantragen lassen. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.
Da meine Großeltern langsam etwas schwerfälliger werden, wollen wir für sie Pflegebetten bestellen. Gut zu wissen, dass man die Anschaffung in jedem Fall zuvor beantragen muss. Ich hoffe, dass diese den Alltag erleichtern werden.