

Nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder mit fortschreitendem Alter kann es passieren, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Wer frühzeitig einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht ausstellt, ist in solchen Momenten abgesichert. Alle wichtigen Informationen zu diesem wichtigen Dokument finden Sie hier in aller Kürze.
Wofür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ähnelt einem Vertrag zwischen Ihnen, dem Vollmachtgeber, und einer anderen Person, dem Bevollmächtigten. Darin wird festgelegt, dass der Bevollmächtigte für Sie entscheiden darf, sollten Sie selbst dazu nicht (mehr) in der Lage sein. Der Anwendungsbereich einer Vorsorgevollmacht ist groß und reicht von Entscheidungen über Finanz- und Bankangelegenheiten bis zu medizinischen Fragen wie einer OP oder dem Umzug in ein Pflegeheim.
Eine Vorsorgevollmacht dient auch der eigenen Absicherung: Wenn Sie die Person kennen, der Sie diese Verantwortung übertragen, können Sie sichergehen, dass Ihre Angelegenheiten auch in Ihrem Sinne geregelt werden.
Sind Sie durch Krankheit, Unfälle oder Ähnliches nicht in der Lage, Entscheidungen zu treffen und haben niemandem mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet, erhalten Sie vom Betreuungsgericht einen gesetzlichen Vertreter. Der Nachteil bei einer solchen Entscheidung ist, dass diese Person Sie nicht kennt und folglich nur nach besten Wissen und Gewissen handeln kann. Dabei können jedoch auch Entscheidungen fallen, die Sie selbst nicht befürwortet hätten.
Wem können Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen?
Das oberste Gebot für die Wahl des richtigen Bevollmächtigten lautet: Vertrauen. Wählen Sie nur eine Person aus, die Sie sehr gut kennen und der Sie Ihre Angelegenheiten wirklich anvertrauen wollen. Bedenken Sie dabei immer, dass es sich hierbei auch um schwierige Entscheidungen handeln kann – nicht jeder Charakter ist einem solchen Druck gewachsen.
Wenn Sie sich unsicher sind oder auch, wenn Sie unterschiedliche Menschen mit den einzelnen Bereichen betrauen wollen, können Sie die Vollmacht auch auf mehrere Personen verteilen. Alternativ können Sie auch einen Haupt-Bevollmächtigten und eine Vertretung bestimmen. Idealerweise stellen Sie jeder Person eine eigene Vollmacht aus.
Wer kann eine Vorsorgevollmacht ausstellen?
Bei einem offiziellen, vertraglichen Dokument wie einer Vorsorgevollmacht ist es ratsam, einen Notar mit der Beglaubigung der Vollmacht zu beauftragen. Das ist zwar nicht vorgeschrieben, kann aber juristisch notwendig werden, wenn es z.B. um einen Grundstücksverkauf oder die Aufnahme eines Darlehens geht.
Im Internet finden Sie zahlreiche Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht. Alternativ können Sie sich auch von einem Anwalt oder Notar beraten lassen, um das Schreiben für Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Sollte ich meine Vorsorgevollmacht noch einmal verändern?
Das Leben ändert sich – und manchmal auch sehr schnell. Es ist daher gut, die Vorsorgevollmacht in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. So können Sie überprüfen, ob die festgelegten Aussagen noch stimmen oder ihre Gültigkeit verloren haben. Wenn Sie Änderungen vornehmen, sollten Sie diese mit dem Datum und Ihrer Unterschrift kennzeichnen oder gegebenenfalls erneut den Notar aufsuchen.
Achtung Missbrauch: Tipps für eine sichere Vorsorgevollmacht
Leider sind es gerade ältere und kranke Menschen, die zum Ziel krimineller Aktivitäten werden. Bedenken Sie deshalb immer, dass eine Vorsorgevollmacht ein sehr wichtiges Dokument ist, das dem bzw. den Bevollmächtigten viel Macht verleiht. Damit Ihre Vollmacht nicht missbraucht wird, sollten Sie beim Ausstellen folgende Hinweise beherzigen:
- Wählen Sie ausschließlich Personen als Bevollmächtigte, die Sie schon lange und gut kennen und denen Sie auch wirklich vertrauen.
- Wählen Sie möglichst zwei Bevollmächtigte aus.
- Schließen Sie im Wortlaut Ihrer Vollmacht ausdrücklich aus, dass die Bevollmächtigten sich selbst begünstigen.
- Legen Sie einen maximalen monatlichen Betrag fest, der von Ihrem Konto abgehoben werden darf.
- Füllen Sie die Vollmacht nicht allein aus, sondern suchen Sie einen Anwalt und/oder Notar auf.