Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben den Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel. Diese können auch eine große Unterstützung für pflegende Angehörige darstellen. Welche Pflegehilfsmittel die Krankenkasse übernimmt, und wie Sie einen Antrag darauf stellen können, erfahren Sie auf diesem Blog.
Anerkannter Pflegegrad
Seit 2017 gelten in Deutschland nicht mehr die Pflegestufen, sondern ein System aus fünf Pflegegraden. Anhand dieser Einordnung entscheidet sich, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Je stärker die Einschränkungen im Alltag sind, desto höher ist der Pflegegrad und desto mehr Sach- und Geldleistungen stehen der zu pflegenden Person zu. Auf unserem Blog über die 5 Pflegegrade lesen Sie, welche Voraussetzungen für die jeweilige Stufe erfüllt werden müssen.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Im Rahmen der verschiedenen Hilfsmittelarten wird zwischen Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse bezuschusst werden, und den Pflegehilfsmitteln, für die die Pflegeversicherung zuständig ist, unterschieden. Was genau unter Hilfsmitteln verstanden wird, erfahren Sie auf unserem Blog Pflegehilfsmittel sollen häusliche pflegerische Maßnahmen erleichtern und sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige unterstützen. Sie stehen allen Personen zu, die einen Pflegegrad besitzen. Eine Liste aller Pflegehilfsmittel lässt sich von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung im Hilfsmittelverzeichnis finden. Schauen Sie hier unter den Punkten 50 bis 54 nach.
Allgemein kann zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden werden. Im Hilfsmittelverzeichnis zählen alle Produkte der Gruppen 50, 52 und 53 zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Diese leiht die Krankenkasse im Regelfall nur aus: Es fallen unter anderem Pflegebetten, Sitzhilfen, Hebegeräte oder Hausnotrufsysteme unter diese Gruppe.
Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind die wiederverwendbaren Hygieneprodukte aus Produktgruppe 51 sowie die in Gruppe 54 aufgelisteten Produkte. Darunter fallen zum Beispiel Bettschutzeinlagen und Einmallätzchen sowie Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Ab dem Pflegegrad 1 hat die versicherte Person Anspruch auf diese Produkte.
Diese Pflegemittel übernimmt die Krankenkasse
Alle Pflegemittel, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet werden, werden bei einem vorliegenden Pflegegrad von den Kassen vollständig oder zu Teilen übernommen. Technische Hilfsmittel stellen die Krankenkassen in den meisten Fällen leihweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung. Zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel übernimmt die Krankenkasse bis zu einem Wert von 40 € monatlich. Alle Kosten, die darüber liegen, muss die versicherte Person selbst bezahlen. Um die Leistungen zu erhalten, ist keine ärztliche Verordnung in Form eines Rezeptes notwendig. Jedoch muss der Nachweis eines Pflegegrades sowie ein Antrag bei der Pflegekasse vorliegen.
So beantragen Sie Pflegehilfsmittel
Das Formular, das Sie für den Antrag auf Pflegehilfsmittel einreichen müssen, erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Darauf geben Sie an, welche Produkte monatlich benötigt werden. In der Regel erfolgt die Genehmigung der Krankenkassen innerhalb von vier Wochen. In einem weiteren Formular bestätigen Sie den Erhalt der Pflegehilfsmittel.
Privatversicherte reichen die Rechnung für Ihr Pflegepaket im Nachgang wie gewohnt bei Ihrer Kasse ein. Alternativ können Sie den Antrag auch über einen externen Online-Dienstleister stellen, der sich zukünftig um die Beantragung der Pflegehilfsmittel kümmert.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Vielen Dank für die guten Erklärungen. Das macht es mir sehr viel einfach zu verstehen, welche Pflegehilfsmittel ich beantragen kann. Ich finde das auf jeden Fall sehr interessant.
Hallo Lotta,
das freut uns! Vielen Dank für dein Feedback!