Wenn Menschen nicht mehr schlucken können, müssen sie ihre Nahrung über eine Ernährungssonde aufnehmen. Ohne Umweg gelangt die flüssige Kost durch einen dünnen Schlauch direkt in den Magen. Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr zum Thema.
Ursachen klären
Nimmt ein Mensch mit Demenz oral nicht mehr ausreichend Nahrung zu sich, sollte zunächst die Ursache dafür abgeklärt werden. Nicht immer ist eine Krankheit mit direktem Einfluss auf den Schluckapparat der Grund. Durch Begleiterscheinungen wie Appetitlosigkeit, Völlegefühl, Übelkeit, Mundtrockenheit, depressive Verstimmungen oder Schmerzen können auch andere Krankheiten oder Medikamente das Ess- und Trinkverhalten beeinflussen. Auch Probleme mit den Zähnen, dem Zahnfleisch oder der Zahnprothese können Grund für eine Nahrungsverweigerung sein. Dies ist unbedingt abzuklären, bevor vorschnell eine Ernährungssonde zum Einsatz kommt.
Enterale Ernährung
Ist das Schlucken in der späten Phase einer Demenz jedoch gar nicht mehr möglich und eine entsprechende medizinische Indikation gegeben, erfolgt die Ernährung über eine Magensonde. Je nach voraussichtlicher Dauer der Sondenernährung wird die flüssige Nahrung entweder über einen dünnen Schlauch durch die Nase, den Mund oder die Bauchdecke verabreicht. Letztere heißt fachsprachlich PEG-Sonde und findet bei Patienten Anwendung, die länger als vier Wochen eine künstliche Ernährung benötigen.
In der Regel übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die enterale Ernährung. Die Kost läuft entweder mithilfe einer Pumpe kontinuierlich über den Tag verteilt oder wird portionsweise verabreicht. Sie enthält alle wichtigen Nährstoffe und beugt einer Mangelernährung vor. Der Arzt bestimmt den Kalorien-, Flüssigkeits- und Eiweißgehalt nach individuellem Bedarf. Das Einstellen auf die Spezialkost erfordert anfangs meist einiges Ausprobieren, z.B. zur richtigen Dosierung und den Inhaltstoffen. Auch die Verabreichung von Medikamenten über die Ernährungssonde ist prinzipiell möglich. Der Arzt oder Apotheker stellt fest, ob sich ein Medikament dafür eignet.
Sofern es die motorischen Fähigkeiten zulassen, dürfen Patienten mit ärztlicher Erlaubnis und unter Aufsicht des Pflegepersonals auch mal etwas pürierte Suppe oder einen Joghurt löffeln. Das Pflegepersonal sollte die orale Nahrungsaufnahme – ob in eigenem Bemühen oder mit Hilfestellung – solange wie möglich ermöglichen und fördern. Fällt es auch noch so schwer: Heimlich etwa einen bröseligen Keks zu essen, ist Tabu. Auch pflegende Angehörige, die Mitleid mit dem Pflegebedürftigen verspüren, sollten dieses Verbot beherzigen. Denn es besteht Gefahr, dass die Nahrung eingeatmet wird und in der Luftröhre stecken bleibt.
Ethische Entscheidung
Die Entscheidung für oder gegen eine Ernährungssonde ist nicht einfach. So bedarf die künstliche Ernährung der Zustimmung des Patienten. Bei Demenzkranken ist das Einholen der Einwilligung oft nicht mehr möglich. Maßgeblich für die ärztliche Entscheidung für oder gegen eine künstliche Ernährung ist deshalb der mutmaßliche Patientenwille. Dieser kann beispielsweise in einer Patientenverfügung festgehalten sein. Aber auch die Auskunft der Angehörigen spielt für die Feststellung des Patientenwillens eine Rolle. Wer durch eine Vorsorgevollmacht dazu bemächtigt ist, dem obliegt es, im Sinne und zum Wohle des Betroffenen zu entscheiden. Dabei sind Vor- und Nachteile gründlich gegeneinander abzuwägen und der Wille und die Würde des Betroffenen an vorderste Stelle zu setzen.
Selbstverständlich ist die Vorstellung, einen geliebten Menschen seinem Schicksal zu überlassen, beängstigend. Jedoch müssen sich Angehörige und Ärzte immer wieder fragen, ob die lebenserhaltende Maßnahme gerechtfertigt ist. Oft ist die Sonde anfangs gar nicht als solche gedacht, sondern soll nur eine Krisensituation in einer frühen Krankheitsphase überwinden. Anschließend wird ihre Indikation aber häufig nicht mehr hinterfragt. Wird nach Durchführung der künstlichen Ernährung absehbar, dass das einst festgelegte Therapieziel nicht erreicht werden kann, sind einzig der Wille des Betroffenen und die fehlende medizinische Indikation für das weitere Vorgehen entscheidend. Die Ernährungssonde fällt im Sinne des Gesetzes nicht unter die Basisbetreuung, sondern ist eine vom Patienten ablehnbare medizinische Maßnahme. Bei fehlender Einwilligung oder fehlender medizinischen Indikation muss die Sondenernährung beendet werden. Der Abbruch stellt somit keine aktive Sterbehilfe dar.
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[…] und einen Arzt aufsuchen sollten, wenn Sie dieses Problem haben. Dies gilt insbesondere, wenn die Gelbfärbung der Haut mit anderen Symptomen wie Bauchschmerzen, Erbrechen von Blut, Schwindel, Heiserkeit usw. […]